CDU Kreisverband Lippe

Lippische Schlachtbetriebe nicht gefährden

CDU und FDP wollen einen reduzierten Ansatz für die neue Gebührensatzung des Kreises für Fleischhygiene.

Die lippischen kleinen Schlachtbetriebe sollen den Verbrauchern ihre Produkte weiterhin zu marktfähigen Preisen anbieten können. Das wollen die Fraktionen von CDU und FDP im lippischen Kreistag gemeinsam mit einem Vorschlag zur neuen Gebührensatzung für die schlachtenden Betriebe im Kreis erreichen. 

Der bisherige Vorschlag der Verwaltung sieht je nach Größe des jeweiligen Betriebs Kostensteigerungen von in der Spitze mehr als 100 Prozent gegenüber der alten Satzung vor. 

"Wer will, dass die Menschen neben den Angeboten der großen Schlachtbetriebe aus dem Umland weiterhin eine Alternative von regionalen lippischen Schlachtern haben sollen, muss Gebührenanpassungen mit Augenmaß vornehmen" sagt CDU-Fraktionsvorsitzender Andreas Kasper. "Es ist unstrittig, dass nach mehr als zehn Jahren Gebührenstabilität eine Neufassung der Gebührensatzung erfolgen sollte. Diese darf aber nicht die kleinen lippischen Betriebe so weit gegenüber der Konkurrenz benachteiligen, dass sie keine konkurrenzfähigen Preise mehr bieten können. Das ist nicht nur wirtschaftspolitisch, sondern auch verbraucherpolitisch wichtig." 

Carsten Möller, Vorsitzender der FDP-Kreistagsfraktion: "Von einer massiven Erhöhung der Gebühren für Kleinbetriebe in Lippe profitieren vor allem die industriell geprägten Großbetriebe außerhalb Lippes. Die letzten in Lippe noch verbleibenden Schlachtereien müssten ernsthaft überdenken, inwiefern sie noch am Markt erfolgreich bestehen können." 

Der Vorschlag der Fraktionen sieht vor die Reduzierung der Gebühren gegenüber den kalkulierten Kosten von bislang von der Verwaltung vorgeschlagenen rund 15 Prozent auf 30 Prozent zu verdoppeln. "So können wir auch Klein- und Kleinstbetrieben in Lippe eine ehrliche wirtschaftliche Perspektive bieten und den Verbrauchern eine echte Angebotsvielfalt gewährleisten" so Kasper. "Das muss uns das heimische Handwerk wert sein." 

Die Einleitung des Konsultationsverfahrens zur neuen Gebührensatzung wird nach einer ersten Beratung im Wirtschaftsausschuss weiter im Finanz- und Personalausschuss und im Kreisausschuss beraten. Der Kreistag soll am 25. September entscheiden.